Unerwünschte Arzneimittelwirkungen: Kausalitätsbeurteilung


Ob ein spontan gemeldetes unerwünschtes Ereignis sicher, wahrscheinlich, möglich oder unwahrscheinlich im Zusammenhang mit dem verdächtigten Arzneimittel steht, muss für jeden Spontanbericht beurteilt werden. Dafür wird die Wahrscheinlichkeit eines kausalen Zusammenhangs und die Qualität der Dokumentation beurteilt. In Deutschland laufen alle Meldungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel zusammen, das auf die Qualität der Dokumentation durch die Meldenden angewiesen ist.

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