Für Apotheker ein alter Hut: schwer entzifferbare Rezepte. Schon unzählige Beiträge und mehr oder weniger lustige Beispiele in verschiedenen Fachzeitschriften haben sich mit diesem Problem auseinander gesetzt.
Mit dem immer häufigeren Einsatz der EDV wird das Problem der schwer bis unlesbaren Rezepte glücklicherweise immer geringer.
Ärzte füllen aber noch weit mehr als Rezepte von Hand aus, beispielsweise sind handschriftliche Berichte und Dokumentationen im Klinikbereich noch (viel zu) weit verbreitet.
Schon vor einiger Zeit hatten sich Richter am Amtsgericht Hagen dieser Frage angenommen und per richterlichem Beschluss Ärzte dazu verdonnert, leserlich zu schreiben (Aktenzeichen 10 C 33/97). Klage hatte ein Patient erhoben, der vom Arzt seine Behandlungsunterlagen verlangt hatte, die handschriftlichen Aufzeichnungen jedoch dann nicht entziffern konnte. Als der Arzt sich weigerte, die Bemerkungen leserlich zu verfassen, brachte der Patient die Sache vor Gericht. Die Richter entschieden, dass der Patient das Recht hat, das in Patientenakten Dokumentierte auch lesen zu können.
Es geht aber nicht nur darum, dass der Patient das Dokumentierte lesen kann. Viel wichtiger ist, dass Befunde, Hinweise und Therapieanweisungen von anderen Ärzten und medizinischem Personal gelesen werden können. Dass viele Fehler im Krankenhaus durch schlampige Dokumentation und unklare Anweisungen ausgelöst werden, ist zwar bekannt. Unklar ist nur, wie viele es sind.
Und wer will sich die Zeit nehmen, nochmals beim „Sudler“ nachzufragen? Tut mans doch, ist er vermutlich nicht erreichbar oder er überzieht den Frager möglicherweise mit entsprechenden hämischen Bemerkungen. Wir Apotheker kennen das Problem ja nur zu gut, warum sollte es in anderen Bereichen anders sein?
Bleibt zu hoffen, dass mit den Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung die Dokumentation auch bald in der klinikinternen und -externen Kommunikation nachhaltig verbessert wird, zum Wohle des Patienten und des Gesundheitssystems. Die noch allzu weit verbreiteten, unzähligen handschriftlich ausgefüllten Formulare, Berichte und Anweisungen sollten möglichst weitgehend durch eine elektronische Patientenakte ersetzt werden, in der alle Angaben und Befunde in leserlicher und jederzeit aufrufbarer Form für alle Beteiligten verfügbar sind. Im Endeffekt erhöht eine solche Lösung die Sicherheit für den Patienten und sie dürfte letztendlich kostengünstiger sein als die bisher geübte Praxis.
Susanne Heinzl (sheinzl@
wissenschaftliche-verlagsgesellschaft.de)
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