Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz


Keine Macht den (neuen) Drogen? Eine Bestandsaufnahme

Karen Hilss, Saskia Pfaff, Anneliese Werner und Niels Eckstein, Kaiserslautern

Die Welle der Drogenneuerscheinungen scheint unaufhaltsam, doch das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) sagt den Legal Highs den Kampf an. Ende des Jahres 2016 wurde das NpSG (vollständig: Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe) final beratschlagt. Am 26.11.2016 trat es in Kraft. Damit begann eine neue Ära in der Regulatorik psychoaktiver Substanzen in Deutschland. Mit dem NpSG trat erstmals eine chemisch definierte Regulatorik ganzer Stoffklassen in Kraft. Das NpSG unterscheidet sich somit substanziell vom deutlich älteren Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Trotz des weitreichenden und durchschlagenden Erfolgs der neuen Gesetzgebung durch das NpSG sind viele Apotheker noch nicht tiefergehend mit dem NpSG vertraut. Der folgende Artikel befasst sich mit den Unterschieden und Parallelen zwischen BtMG und NpSG.

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