Robert Koch-Institut
Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für eine Impfung. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist die Grippe-Impfung für Schwangere nicht grundsätzlich angeraten, im ersten Trimenon rät die STIKO, nicht dringend indizierte Impfungen nicht durchzuführen.
Da es sich beim Influenza-Impfstoff um einen Totimpfstoff handelt, könnte man in begründeten Fällen – hier muss der Arzt entscheiden – nach den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft durchaus impfen. Impfungen mit Lebendimpfstoffen, zum Beispiel MMR (Masern, Mumps, Röteln) oder Varizellen, sind dagegen in der Schwangerschaft kontraindiziert. Es gibt Länder in denen eine Influenza-Impfung von Schwangeren jenseits des ersten Trimenons generell empfohlen wird, wenn der zu erwartende Geburtstermin in die Influenzasaison (in Deutschland Dezember bis April) fällt, weil man davon ausgeht, dass die Schwangerschaft das Risiko einer schwer verlaufenden Virusgrippe erhöht. Bei einer Impfung gegen Grippe jenseits des ersten Trimenons sind keine negativen Auswirkungen für das Ungeborene und keine Komplikationen für die Schwangere zu erwarten, Daten hierzu aus größeren tierexperimentellen oder klinischen Studien fehlen jedoch. Treten aber Schwangerschaftskomplikationen auf, so sind diese meist schwer von natürlichem Verlauf oder möglichen Impfkomplikationen zu trennen. In den Fachinformationen zu den Impfstoffen wird deshalb dringend eine entsprechende Risiko-Nutzen-Analyse angeraten. Aufgrund der bis jetzt vorliegenden Daten kann eine Bewertung der Teratogenität und Embryotoxizität in der Schwangerschaft nur unzureichend erfolgen. Bei Schwangeren, die zu einer Risikogruppe gehören, sollte das mögliche Risiko einer Infektion gegenüber dem Risiko einer Impfung genauestens abgewogen werden.
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