Dr. Tanja Saußele, Stuttgart
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Foto: Ferdinando Iannone
Erkältung im August, Heuschnupfen im Februar – Die Welt steht kopf!
Erkältungswellen erstrecken sich typischerweise über die Wintermonate. So beispielsweise auch bei Infektionen mit dem humanen respiratorischen Synzytialvirus (RSV). Während der COVID-19-Pandemie war dieses saisonale Muster allerdings verschoben. 2021 zirkulierte RSV ab August. Nun haben wir Februar und die Heuschnupfen-Saison hat begonnen …
Haben Sie bereits Ihre Sichtwahl mit Antiallergika bestückt? Es sind vor allem Hasel und Erle, die den Pollenallergikern momentan die juckenden und tränenden Augen bescheren und zu einer allergischen Rhinitis führen.
Entsprechend der Definition der neuen ARIA(Allergic Rhinitis and its impact on Asthma)-Leitlinie handelt es sich hierbei höchstwahrscheinlich um eine intermittierende allergische Rhinitis. Wie genau eine intermittierende allergische Rhinitis definiert ist und wie diese von einer persistierenden allergischen Rhinitis abzugrenzen ist, erfahren Sie in der Übersicht „Die moderne Behandlung der allergischen Rhinitis“ ab Seite 44 in dieser Ausgabe. Auch vorgestellt werden die Therapieempfehlungen mit den Wirkstoffen der erster Wahl für eine symptomatische Behandlung, nichtmedikamentöse Maßnahmen sowie die Allergen-Immuntherapie. Für die symptomatische Behandlung stehen intranasale Glucocorticoide an erster Stelle. Empfehlen und abgeben können wir diese bei Erwachsenen mit einer saisonal allergischen Rhinitis, sofern die Erstdiagnose des Heuschnupfens durch einen Arzt erfolgt ist. Aber gab es da nicht eine neue Definition der allergischen Rhinitis? Und was, wenn die „Saison“ auf einmal zu einem anderen Zeitpunkt auftritt?
Noch komplizierter wird es bei der Erstattungsfähigkeit solcher Präparate: Nach Anlage I Nr. 21 Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) können apothekenpflichtige topisch nasal angewandte Glucocorticoide nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik ausnahmsweise zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden [1]. Aber Moment: waren diese Präparate nicht nur für die saisonale allergische Rhinitis zugelassen? In diesem Bereich herrscht große Verunsicherung. Aber nicht nur beim pharmazeutischen Personal, sondern auch bei unseren Apothekenkunden. Beispielsweise dann, wenn eine Verordnung über ein Heuschnupfenspray (OTC) ausgestellt wurde, der Kunde aber an Nasenpolypen (Polyposis nasi) leidet. Hier stehen dann wohl Wirtschaftlichkeitsaspekte im Vordergrund.
Hier können und sollten wir Apotheker unsere Kunden aufklären. Nichtsdestotrotz ist für unsere pharmazeutische Beratung ebenfalls von Bedeutung, welches Glucocorticoid wir in der Selbstmedikation empfehlen, denn auch hier gibt es Unterschiede. Worin diese bestehen und welche Wirkstoffe am vorteilhaftesten sind, erfahren Sie ebenfalls im Beitrag zur allergischen Rhinitis. Viel Spaß bei der Lektüre und bleiben Sie gesund, denn die Influenza-Positivenrate ist in den letzten Wochen gestiegen und die Grippewelle hat nun (wie erwartet) begonnen [2].
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